Straßen-Verkehrssituation in 

             Manderbach

Obwohl Manderbach nicht an einer Bundesstraße liegt und auch nicht an einer Eisenbahn Linie, haben wir recht gute Verkehrsverbindungen.


Die Verkehrslage macht diesen Ortsteil von Dillenburg zu einem beliebten und sehr ruhigen Wohnort.  


Zu den Nachbarorten:

Dillenburg, Frohnhausen und Sechshelden führen 

je 3 km gut ausgebaute Kreis-Straßen ( K 36, K 49, K 50 ).


Leider ist die Situation für Radfahrer eine ganz Andere.


Nach Dillenburg führt zwar ein sogenannter Radweg, aber man muß ihn mit allen anderen Verkehrsteilnehmer sehr oft teilen.


Nach Sechshelden gibt es den offizellen Radweg Richtung Haiger über Feld-und Waldwege.


Nach Frohnhausen führt auch der offizelle Radweg, aber der ist leider nicht barrierefrei und in dem aktuellen Zustand nur mit einem Mountainbike zu befahren.


Da wir in Manderbach nur einen sehr schlechten öffentlichen Nahverkehr haben und mittlerweile die Sparkasse und die Lebensmittel Märkte nur noch in den Nachbarorten vorhanden sind, ist man leider in Manderbach auf das Auto angewiesen. Für ältere Leute eine sehr schwierige Situation.


Ich kann nur hoffen das trotz der schlechten Finanzlage in der Stadt Dillenburg (Stadthalle, Aquarena Bad, Glück auf Halle), die Mobilität der Manderbacher Einwohner in der Dillenburger Stadtpolitik nicht ganz vergessen wird.



In dem gesamten Ortsbereich von Manderbach besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

  


Nur die direkte Ortsdurchfahrt von Sechshelden nach Frohnhausen und umgekehrt ist mit einer Geschwindigkeit von max. 50 km/h erlaubt.


Aber es gibt auch in Manderbach Verkehrsberuhigte Zonen.

Umgangssprachlich Spielstraße genannt.


Am Breiten Weg ( ab der Bodenstraße ),

Kirchstraße ( ab der Bodenstraße ),

Hauptstraße ( ab der Bodenstraße ),

Amselweg,

Finkenweg,

Zu den Aspen ( nördlicher Teilbereich ),

Schutzwiese,

Blöshecke,

In den Erlen.


Verkehrsberuhigter Bereich 


  

Anfang


 

Ende

      

Auf der von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzten Fläche gelten zur Verkehrssicherheit besondere Regeln: 


Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen,

allerdings den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern.


Kinderspiele sind überall erlaubt.


Alle 

Radfahrer, Kraftradfahrer und Fahrer von Kraftfahrzeugen aller Art


(dieses gilt auch für Traktoren !)


müssen Schritt-Geschwindigkeit einhalten:

                  4 bis 7 km/h.


Wer Fußgänger überholt, ist bereits zu schnell.

Radfahrer, Kraftradfahrer und Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.


Das Parken ist:

außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen 

                unzulässig !

ausgenommen zum

Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen.


Gesonderte Halteverbotszeichen sind nicht erforderlich. 


Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs ist man wartepflichtig gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern. 


Die Regelung „rechts-vor-links“ gilt 

auch in der Verkehrsberuhigten Zone. 


 






 

 

 

 

Kontakt:

 

wolfgangukrause@t-online.de